Quelle:
"Dekubitus - Prophylaxe. Entstehung. Therapie. Hintergründe und Fakten"
ADL Akademie, Münster (1. Auflage 2000)
Folgen des Dekubitus
Psychische Auswirkungen
Die seelischen Folgen eines Dekubitus können massiv sein und dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Ein Druckgeschwür verstärkt die Abhängigkeit des Patienten; bei nicht wenigen Betroffenen entsteht zudem das Gefühl, am lebendigen Leibe zu verfaulen, unangenehm zu riechen und deshalb eine Zumutung für andere zu sein.
Das Fachpersonal kann dem durch die Förderung sozialer Beziehungen, etwa durch Besuche oder ergotherapeutische Maßnahmen sowie Hautkontakte entgegenwirken. Unterbleiben solche Anstrengungen, kommt es nicht selten vor, dass psychisch instabile Patienten sich aufgegeben. In einem solchen Fall wird das Pflegepersonal mit seinen therapeutischen Bemühungen nur wenig erfolgreich sein. Aus diesem Grund gehören zur Dekubitustherapie auch stets Ansporn und die Stärkung des Selbsterhaltungswillens. Dies wird primär erreicht, indem dem Kranken Gesprächsbereitschaft signalisiert wird. Auch Konflikten muss dabei ins Auge gesehen werden; ein Patient, der sich nicht ernst genommen fühlt, ist kein guter Kooperationspartner. Gerade die Dekubitustherapie aber ist auf die Zusammenarbeit zwischen Arzt, Pflege und Patient dringend angewiesen.
Wichtig ist es auch, stets über den Stand der Therapie zu informieren und Therapiemöglichkeiten aufzuzeigen. Erfahrungsgemäß bringt es die Behandlung voran, wenn der Kranke die Gelegenheit zur Partizipation erhält. Selbst kleinste in Eigeninitiative durchgeführte Handlungen helfen, den Patienten in die Therapie einzubinden.
Neben der Selbst- oder Mithilfe spielt das Loben eine große Rolle. Jeder kleine Fortschritt sollte mit dem Patienten als gemeinsamer Erfolg gefeiert werden. Bei Rückschlägen ist dem Betroffenen mit Geduld, Trost und Verständnis zu begegnen; keinesfalls sind dem Patienten moralische Vorhaltungen zu machen. Auch Appelle an das Verantwortungsgefühl, Schuldzuweisungen oder gar Motivationsversuche durch Schwarzmalerei bewirken nur das Gegenteil: der Patient wird sich zurückziehen und die Hoffnung auf Heilung aufgeben.
Jeder Patient ist ein Individuum; nur der Blick auf die psychosoziale Situation des einzelnen Patienten und seine soziale Umgebung kann klären, wie ihm begegnet werden sollte. Allein so lässt sich erfassen, ob der Patient oder Angehörige über Ressourcen verfügen, die in die Therapie eingebracht werden können. Ein Beispiel sind gute Verhältnisse zu Verwandten, die den Patienten mit seiner Erkrankung annehmen, ihn unterstützen oder vielleicht sogar Teile der Pflege übernehmen. Fehlen solche Strukturen, hat dies negative Auswirkungen auf die Motivation des Patienten, die Heilung aus eigener Kraft voranzutreiben. Bleibt eine Mitarbeit des Patienten trotz intensiver Bemühungen des Personals aus oder wenden sich Familienmitglieder von dem Kranken ab, ist professionelle psychologische Begleitung notwendig.
Wichtig dafür, dass sich der Patient in der Therapie wohl fühlt, ist seine umfassende Information. Das Pflege- und Therapieziel sollte mit dem Patienten und seinen Angehörigen erarbeitet und verständlich dargelegt werden. Dabei ist auf die individuelle Situation Rücksicht zu nehmen: äußert ein Patient beispielsweise den Wunsch, auf eine künstliche Ernährung zu verzichten, muss dies ernst genommen werden.
Prinzipiell muss sich das Fachpersonal vor Augen führen, dass nicht immer alle Ziele erreichbar sind; besonders die oft angemahnte Verbesserung des Allgemeinzustandes lässt sich nicht in jedem Fall realisieren, vorwiegend nicht bei betagten, multimorbiden Patienten. Für die Pflegenden ergibt sich daraus die Aufgabe, das Leben des Erkrankten erträglich zu gestalten. Das Eindämmen des vorhandenen Dekubitus und die Vermeidung neuer Druckgeschwüre können bereits hilfreiche Motivation für den Patienten bringen und dadurch die Lebensqualität verbessern. Bei Sterbenden ist generell eher die Linderung der Beschwerden in den Vordergrund zu rücken als die Heilung des Dekubitalulkus.
Ärzte in der Pflicht – juristische Konsequenzen
Als iatrogener, d.h. durch den Arzt verursachter Schaden kann Dekubitus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) haben festgestellt, dass Vorbeugung und Behandlung des Dekubitus ärztliche und nicht allein pflegerische Aufgaben sind.
Um eine durchgeführte Dekubitusprophylaxe bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auch noch Jahre nach der Pflege beweisen zu können – nach §§ 195 und 847 BGB besteht eine Klagefrist von bis zu 30 Jahren – müssen ein Dekubitusrisiko sowie die getroffenen prophylaktischen Maßnahmen schriftlich dokumentiert und in der Patientenakte aufbewahrt werden. Maßnahmen, die zur Durchführung an das Pflegepersonal delegiert werden, sind vom behandelnden Arzt zu kontrollieren.
Bestehen Bedenken der Pflege gegenüber den ärztlich angeordneten Vorkehrungen, sind die Anordnungen des Arztes auszuführen; der Arzt trägt dann die alleinige Verantwortung. Dokumentiert das Pflegepersonal seine abweichende Meinung, ist es haftungsfrei.
Tertiärprävention
Um einen dauerhaften Heilungserfolg zu gewährleisten, müssen auch nach der Abheilung eines Dekubitalulkus Maßnahmen getroffen werden. Die Aufgabe dieser so genannten Tertiärprävention besteht darin, einen Rückfall zu vermeiden. Die Prinzipien der Tertiärprävention entsprechen im Wesentlichen denen der Prophylaxe. Die Behandlung der Grunderkrankung und die Beseitigung der Immobilität stehen somit an vorderster Stelle, gefolgt von der Bekämpfung von Risikofaktoren.
Es ist wichtig, dem Patienten die Bedeutung der einzelnen Aspekte nahe zu bringen, um die Eigenverantwortlichkeit und die Selbstkontrolle zu stärken. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang die Vereinbarung von Jahres- und Quartalszielen zwischen Arzt und Patient. Hierzu wird der gegenwärtige Zustand des Patienten notiert und anhand des medizinischen Normwertes ein individueller Zielwert, beispielsweise in Bezug auf das Körpergewicht, erarbeitet. Einmal im Quartal werden die Werte miteinander verglichen; wurde beispielsweise eine angemessene Gewichtszunahme und ausreichende Flüssigkeitszufuhr avisiert, bietet die Quartalskontrolle dem Arzt eine gute Handhabe, den Erfolg zu prüfen. Dem Patienten werden Fortschritte bewusst; bei Misserfolgen müssen die Maßnahmen konsequenter und unter Anleitung durchgeführt sowie eventuell ergänzt werden.
Nach Ablauf eines Jahres wird der langfristige Erfolg der Tertiärprävention beurteilt; sind keine Rezidive entstanden und die vor Jahresfrist gesteckten Ziele erreicht, gilt die Tertiärprävention als gelungen. Nun ist es wichtig den Patienten zu motivieren, an den positiv wirkenden Maßnahmen weiterhin kontinuierlich festzuhalten. Zu einer fruchtbaren Motivation gehört es, den Kontakt zum Patienten nicht abreißen zu lassen, ihm mit Empathie zu begegnen, seine Mitarbeit zu fördern und ihn stets gut zu informieren und zu schulen.